Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Firma Theodor Schemberg Einrichtungen GmbH, Bahnhofstrasse 10, 49497 Mettingen
- Nachfolgend auch kurz “Schemberg“ genannt -
§ 1. Geltungsbereich
1.1 Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.
1.2 Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen und vorherigen Zustimmung,
um Vertragsbestandteil zu werden. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
§ 2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1 Der Auftragnehmer hat sich in den Angeboten bezüglich Mengen, Beschaffenheit und Ausführung an unsere Anfrage/Ausschreibung zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen.
2.2 Für das Angebot sind von Schemberg bereitgestellte Zeichnungen, Vorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und sonstige Unterlagen maßgeblich.
2.3 Die Angebote des Auftragnehmers sind Schemberg kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
2.4 Bestellungen und sonstige Erklärungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich abgegeben haben.
§ 3. Vertragsgegenstand / Liefergegenstand
3.1 Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere Bestellung maßgeblich.
3.2 Die zur Bestellung gehörenden Zeichnungen, Daten, Beschreibungen usw. werden von Schemberg zur Verfügung gestellt und sind für den Auftragnehmer verbindlich.
Jedoch hat der Auftragnehmer diese auf Machbarkeit, offensichtliche Fehler, Unklarheiten, Unvollständigkeiten sowie fachlicher Eignung der jeweils gewählten Spezifikation für die beabsichtigte Verwendung zu überprüfen und Schemberg auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
3.3 Der Auftrag von Schemberg an den Auftragnehmer umfasst im Bereich der Konstruktionsdatenerstellung folgende Arbeiten und/oder Leistungen: Der Auftragnehmer erstellt für Schemberg produzierbare Konstruktionen und Layouts gemäß individuellen Abstimmungen.
Die dafür notwendigen Unterlagen, Anweisungen und gewünschten Vorgehensweisen werden von Schemberg zur Verfügung gestellt und vom Auftragnehmer geprüft. Der Transport erfolgt verschlüsselt nach gängigen technischen Maßstäben.
3.4 Der Auftragnehmer liefert die fertigen Arbeiten in vereinbarter Form, standardmäßig elektronisch im DWG und PDF-Format, sowie weiteren gängigen Dateiformaten im Bereich der Konstruktionserstellung.
3.5 Der Auftragnehmer stellt Schemberg wöchentlich, oder spätestens zum 14-Tägigen Rechnungszeitraum, Zeitberichte zur Verfügung, um Schemberg die aufgelaufenen Stunden transparent zur Kenntnis zu geben.
§ 4. Termine / Fristen / Verzug
4.1 Der Auftragnehmer ist an vereinbarte Termine gebunden. Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich von Schemberg liegen, gehen zu dessen Lasten.
4.2 Im Übrigen ist die in der Bestellung angegebene Liefer- und/oder Leistungszeit verbindlich.
4.3 Wird eine Überschreitung des Liefertermins erkennbar, hat uns der Auftragnehmer unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer schriftlich zu unterrichten.
Ungeachtet dessen löst eine Überschreitung der Liefer- und/oder Leistungszeit die gesetzlichen Verzugsfolgen aus.
4.4 Mit Ablauf des vereinbarten Liefertermins gerät der Auftragnehmer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung/Leistung kommt es auf den Eingang der Ware am Bestimmungsort und am vereinbarten Liefertermin an.
§ 5. Endgegennahme / Endkontrolle / Mängelrüge
5.1 Schemberg wird die Ware innerhalb angemessener Fristen auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen prüfen. Die Rüge ist in jedem Fall rechtzeitig, sofern sie bei inländischen Beschaffungsgeschäften innerhalb einer Frist von 10 Werktagen (Montag bis Freitag), bei Auslandsbezug innerhalb einer Frist von 28 Werktagen (jeweils gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Feststellung) beim Lieferanten eingeht. Dies unbeschadet abweichender Regelungen in einer Qualitätssicherungsvereinbarung bzw. eines individuell ausgehandelten Liefervertrages. Sofern im Rahmen der Wareneingangskontrolle festgestellt wird, dass die gelieferten Produkte den Qualitätsvorgaben (z.B. in Ursprungszeugnissen und Spezifikationen) nicht entsprechen, ist der Auftragnehmer an den Kosten der Qualitätskontrolle in angemessener Höhe zu beteiligen. Weitergehende Ansprüche von Schemberg bleiben unberührt.
5.2 Bei Vorliegen von Mängeln ist Schemberg berechtigt, nach Wahl von Schemberg Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) und nach Verzugseintritt Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
Der Schadensersatz umfasst auch den Schaden wegen Verzögerung der Leistung, die erforderlichen Nebenkosten, Mangelfolgeschäden sowie Rückrufkosten, insbesondere auch bei einer präventiven Schadensabwehr.
5.3 Die Endkontrolle und Abnahme entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Erfüllungs- und Gewährleistungsverpflichtungen.
5.4 Wir behalten uns vor, während der Fertigung und vor Lieferung, die Qualität des verwendeten Materials, Maß- und Mengengenauigkeit und sonstige Qualität der hergestellten Teile/Dienstleistung sowie die Einhaltung der sonstigen Vorschriften unserer Bestellung im Werk des Auftragnehmers und seiner Vorlieferanten zu prüfen.
§ 6. Rechnung / Zahlung
6.1 Die Rechnung ist uns gesondert und ausschließlich digital per E-Mail zu übermitteln.
Sie ist im PDF-Dokument an die Adresse buchhhaltung@schemberg.de zu senden und so auszustellen, dass sie anhand der Lieferunterlagen geprüft werden kann. Zudem gelten die aktuell gesetzlichen Regelungen. In der Rechnung müssen die in der Bestellung aufgeführten Angaben wie Bestell- und Teilenummer enthalten sein.
6.2 Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Eingang einer prüfbaren Rechnung, jedoch nicht vor vollständiger und mangelfreier Lieferung oder Abnahme von Leistungen. Wir leisten, wenn nicht anders vereinbart, Zahlungen nach Eintritt dieser Voraussetzungen innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen Netto.
6.3 Zahlungen können per Überweisung oder anderen akzeptierten Methoden erfolgen.
§ 7. Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt
7.1 Bei Erstellung von Zeichnungen und Konstruktionsunterlagen durch den Auftragnehmer, ist eine Verwendung durch oder Weitergabe an Dritte ohne vollständige Bezahlung möglich für den Fall von notwendigen Freigabeprozesse an Architekten, Designer, Endkunden, etc. während der gemeinsamen Projektbearbeitung.
7.2 Schemberg ist berechtigt, die vom Auftragnehmer erstellten Leistungsinhalte fortzuentwickeln oder zu verändern.
7.3 Für von Schemberg beigestellte Produkte/Daten behält sich Schemberg hieran das Eigentum vor.
§ 8. Gewährleistung / Haftung / Ansprüche
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Anlieferung/Übergabe am Erfüllungsort, soweit sich aus Vertrag oder Gesetz nicht eine längere Gewährleistungsfrist ergibt. Für im Rahmen einer evtl. Gewährleistung gelieferten Ersatzteile, beginnt diese Verjährungsfrist neu zu laufen.
8.2 Soweit wir von Dritten wegen eines von dem Auftragnehmer zu vertretenden Mangels jeder Art in Anspruch genommen werden sollten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns auf erstes Anfordern freizustellen. Das gilt insbesondere auch für Produktschäden. Sollten hieraus auch Rückrufmaßnahmen erforderlich sein oder werden, so sind wir berechtigt, nach Information des Auftragnehmers diese auf dessen Kosten durchzuführen.
8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Schemberg etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von Schemberg durchgeführten Rückrufaktion und/oder Beauftragung von Sachverständigen im Zusammenhang mit einem Produktmangel ergeben.
Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird sich Schemberg mit dem Auftragnehmer – soweit möglich und zumutbar – verständigen, diesen unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
8.4 Der Auftragnehmer wird Schemberg unverzüglich über einen etwaigen Gefahrenverdacht, der seine Produkte/Leistung bezieht, schriftlich und ggf. in Eilfällen auch vorab fernmündlich informieren.
8.5 Der Auftragnehmer haftet auch dafür, dass durch die Lieferung oder Verwendung der gelieferten Sache/Leistung Rechte Dritter, insbesondere Patente oder sonstige Schutzrechte nicht verletzt werden. Die Verjährungsfrist für evtl. Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechte Dritter beginnt erst mit der Geltendmachung eines derartigen Anspruches uns gegenüber.
8.6 Wenn ein Schaden entsteht, der klar auf die Konstruktion bzw. Leistungserbringung des Auftragnehmers zurückzuführen ist (ermittelbar über Zeichnungsstände bei Fertigstellung), ist der Auftragnehmer in der Haftung für die entstandenen Schäden.
8.7 Der Auftragnehmer selbst ist nicht Eigentümer von bereitgestellten Daten, Schemberg hat weiterhin die Hoheit der Daten und kann eine Löschung der übermittelten Daten, im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, einfordern.
§ 9. Vertraulichkeit / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer behandelt vertrauliche Informationen vertrauenswürdig und gibt sie ohne schriftliche Zustimmung des Kunden oder gesetzliche Verpflichtung nicht an Dritte weiter.
9.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
9.3 Ohne die schriftliche Zustimmung von Schemberg darf der Auftragnehmer erstellte Leistungen/Produkte für Schemberg nicht für Werbezwecke/Marketing verwenden.
9.4 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten von Schemberg gemäß aktuellen Datenschutzgesetzen und verarbeitet sie ausschließlich für vereinbarte Dienstleistungen.
9.5 Ohne schriftliche Zustimmung des Kunden oder gesetzliche Verpflichtung gibt der Auftragnehmer personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.
9.6 Schemberg hat das Recht auf Auskunft, Berechtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten.
9.7 Der Auftragnehmer schützt Kundendaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
§ 10. Kündigung / Rücktritt
10.1 Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein oder wird ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, ist Schemberg berechtigt mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ohne Verschulden von Schemberg, erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für nicht erbrachte Leistungen/Dienstleistungen.
§ 11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht
11.1 Sofern der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Firmensitz von Schemberg in Mettingen.
11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht für diesen Vertrag.
11.3 Erfüllungsort für Zahlungen, ist so weit nicht abweichend vereinbart, der Geschäftssitz von Schemberg in Mettingen. Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist die Empfangsstelle.
§ 12. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
12.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.3 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
12.4 Sollte die Vereinbarung Lücken aufweisen, so verpflichten sich die Parteien zur Ausfüllung der Lücke auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten komme, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.
Stand: 11. November 2024